Von den insgesamt 119.425 in der Bundesrepublik Deutschland eingetragenen Architekt:innen gehören etwa 6.193 (Stand 01.01.2007) der Fachrichtung der "(Garten- und) Landschaftsarchitekt:innen" an. Sie sind ebenso wie ihre Kolleginnen und Kollegen der Fachrichtung Hochbau - soweit sie freischaffend arbeiten - als Sachwalter:in ihrer Bauherren oder Bauherrin bzw. ihrer Auftraggebendenr engagiert. Gegenstand ihres Tätigwerdens ist jedoch nicht so sehr die gebaute, technisch-konstruktive Umwelt. Sie arbeiten vielmehr als Planer:in der Freiräume innerhalb unserer Städte und Dörfer wie auch für die Belange der freien Landschaft und verbinden dabei ihr Wissen um ökologische Zusammenhänge mit fundierten planerischen und gestalterischen Kenntnissen. Ihnen obliegt es, als sachverständige Fachanwälte oder Fachanwältin die notwendige Erhaltung von Natur und Landschaft so mit den berechtigten Ansprüchen der Bevölkerung an ihre Lebensumwelt (Siedlungsraum, Arbeitsstätten, Verkehrswege, Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen) in Einklang zu bringen, dass eine nachhaltige Nutzung möglich wird
Als "Freiraumplaner:in" tragen Landschaftsarchitekt:innen zur Schaffung lebenswerter Wohn- und Arbeitsumwelten bei, wobei die Aufgabenstellung von privaten Hausgärten bis zu öffentlichen Parkanlagen, von begrünten Hinterhöfen, grünen Dächern bis zu botanischen Gärten, von Kleingartenanlagen bis zu Gartenschauen reicht. Hier gilt es z.B. auch, Freiflächen von Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern, Kirchen und Schulen sowie in Industrie- und Gewerbegebieten, Spielplätze aller Art, Sportanlagen, Freibäder, Wanderwege, Golf- und Tennisplätze, Freizeitparks, historische Gärten, Parks und Plätze sowie Grünanlagen in der Stadt mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten für Freizeit und Erholung der Menschen zu gestalten und die dauerhafte Pflege dieser Freiflächen zu konzipieren. Mit der Gestaltung von Fußgängerzonen, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, usw. gelingt es, dem Autoverkehr seine Vorherrschaft zu nehmen, kalte Stadtplätze zu beliebten Treffpunkten der Menschen zu machen und dazu beizutragen, dass sich die Menschen in ihrem Stadtviertel, in ihrem "Wohnumfeld" zu Hause fühlen. Die Erhaltung und Wiederherstellung unserer Dörfer und ihrer Funktion als Lebens-Mittelpunkt eines großen Teils der Bevölkerung ist ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Landschaftsarchitekten und der Landschaftsarchitektin als "Freiraumplaner:in".
Für die Landschaftsarchitektin und den Landschaftsarchitekten als "Landschaftsplaner:in" stehen der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Nutzbarkeit im Vordergrund. Die Landschafts- und Grünordnungsplanung zeigt auf, wie der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft, wie die Nutzbarkeit der Landschaft für die Erholungsmöglichkeiten der Menschen gesichert werden können. Natur und Landschaft benötigen Schutz vor Beeinträchtigungen und Zerstörung, Landschaftsarchitekt:innen entwickeln dazu Konzepte. Die Erhaltung und Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt, der Schutz des Bodens, der Gewässer, des Klimas und der Luft sowie der Schutz vor Lärm ist integraler Bestandteil ihrer Planungen sowohl bei den eigentlichen Naturschutzaufgaben als auch bei der Beurteilung und - soweit verantwortbar - bei der Eingliederung technischer Vorhaben aller Art in Natur und Landschaft (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Umweltverträglichkeitsprüfung).
Landschaftsarchitekt:innen erbringen umfassende und zunehmend komplexer werdende Planungsleistungen nicht nur mit den anderen in den Architektenkammern vertretenen Fachrichtungen (Hochbau-, Innenarchitekt:innen und Stadtplaner:innen), sondern auch mit Bau-, Wasserbau- und Agraringenieur:innen, Verkehrsplaner:innen, Biolog:innen, Soziolog:innen und Künstler:innen. Hierbei können sie aufgrund ihrer planungs- und naturwissenschaftlich breit gefächerten Ausbildung sowohl fachspezifisch als auch integrierend, koordinierend und beratend wirken.