Die Projekte müssen über den Stand der Technik oder den Stand der Wissenschaft hinausgehen und Potenziale für einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates Sachsen aufweisen.
Im Projekt muss mindestens eine Technologievalidierung im Labor erfolgen (TRL 4), möglichst sollte eine Validierung unter Einsatzbedingungen (TRL 5) bzw. eine Demonstration unter Einsatzbedingungen (TRL 6) angestrebt werden.
Kooperationsprojekte in Form von länderübergreifenden und interdisziplinären Forschungsprojekten sind zulässig zwischen mindestens zwei Projektpartnern aus Hoch-schulen, der Berufsakademie Sachsen oder außeruniversitären, nicht gewinnorientierten Forschungseinrichtungen.
Die Förderung erfolgt nur für Begünstigte im Gebiet des Freistaates Sachsen.
Die maximale Zuwendungshöhe für Projekte beträgt 1 Mio Euro (Obergrenze), die Mindestzuwendungshöhe 10.000 Euro (Untergrenze). Eine Überschreitung der Obergrenze ist im Einzelfall für Projekte von herausragender Bedeutung für den Freistaat Sachsen möglich. Diese ist durch die Begünstigten substantiiert darzulegen
Teilprojekte, welche nicht den Fördergegenständen zuzuordnen sind, sind in einem Gesamtumfang von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten des Gesamtprojektes zulässig, sofern diese zur Erfüllung der Gesamtzielstellung des Forschungsprojektes notwendig sind.
Die Begünstigten erklären sich bereit, dass das Projekt von der Kompetenzstelle Energie-forschung der Sächsischen Energieagentur GmbH (SAENA) – einem Unternehmen des Freistaates Sachsen – kostenfrei begleitet wird. Ziel ist es, die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Verwertung der Forschungsergebnisse zu erhöhen.
Eine angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der Europäischen Union unter nicht diskriminierenden Bedingungen muss gewährleistet werden. Von einer angemessenen Nutzung der Forschungsergebnisse ist regelmäßig aus-zugehen, wenn mindestens eine Peer-Review-Veröffentlichung oder mindestens zwei Fachpublikationen (Zeitschriftenartikel, Beiträge zu Konferenz oder Sammelbänden, Monografien; Patentanmeldungen, diskriminierungsfrei zugänglicher Forschungsbericht) je einem geförderten wissenschaftlichen Vollzeitäquivalent (bezogen auf wissenschaftliche Mitarbeitende) je 18 Monate Projektlaufzeit erfolgt. Präsentationen erfüllen die Voraus-setzung nicht. Bei der Berechnung wird auf ganze Zahlen abgerundet. Die erforderliche Anzahl der Veröffentlichungen wird mit Bewilligung ermittelt und festgelegt. Für Projekt-laufzeiten unter 18 Monaten wird bei mindestens einer Veröffentlichung regelmäßig von einer Erfüllung ausgegangen.