2. Förderaufruf JTF vom 28.06.2024 im Rahmen der EFRE/JTF-Förderrichtlinie Forschung InfraProNet 2021-2027
Das SMWK bietet am 12.07.2024 ab 10 Uhr eine Informationsveranstaltung an.
Die laufende Förderperiode (2021–2027) des Just Transition Fund (JTF) hat zum Ziel, Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, soziale, beschäftigungs-spezifische, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen.
Zielsetzungen von Förderungen aus dem JTF sind:
- Erschließen von Potenzialen zum Ausbau einer ressourcenschonenden und energieeffizienten Wirtschaft in den Strukturwandelregionen,
- Beitrag zur erfolgreichen Gestaltung des wirtschaftlichen und sozialen Wandels in den JTF-Regionen,
- Stärkung der interdisziplinären und anwendungsnahen Forschung mit ho-her Transferleistungsfähigkeit als Partner der Wirtschaft,
- Beitrag zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele,
- Festigung der besonderen Stellung und Stärkung der transferorientierten Forschung gemäß der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen.
Projektvorschläge mit dem Fokus auf Energie und Klima sollten auf die Passfähigkeit zur EFRE-Richtlinie Energie und Klima geprüft werden.
Geräteinvestitionen zur Verbesserung der anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur
Zuständigkeit SG 5.1 – Forschungsförderung
Bitte setzen Sie sich bei Interesse für diese Fördermöglichkeit umgehend mit Frau Behnke (; Tel -33772) oder Herrn Wagler (; Tel: -32578) in Verbindung.
- wissenschaftlichen Themenstellungen, die mit der Forschungsinfrastruktur verfolgt werden, müssen zur Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen beitragen und sich in dieselbe einordnen lassen
- Vorhaben müssen anwendungsorientiert sein – Mindest-TRL - Validierung unter relevanten Einsatzbedingungen – und ein Transferpotenzial mit Bezügen zum wirtschaftlichen Geschehen im Freistaat Sachsen aufweisen
- die mit der Schaffung der neuen Forschungsinfrastruktur verfolgten Zielstellungen müssen den langfristigen strategischen Planungen zur Standortentwicklung der Zuwendungsempfänger im Freistaat Sachsen entsprechen
- die vorgesehenen Maßnahmen müssen von besonderem forschungspolitischem Interesse für den Freistaat Sachsen sein
- sämtliche Folgekosten nach Ende des Bewilligungszeitraumes sind vom Antragsteller zu tragen
- die zu fördernden Maßnahmen müssen ausreichend vor Hochwasser geschützt sein. Zur Bewertung der Notwendigkeit des Hochwasserschutzes ist die amtliche, gebietsbezogene Hochwasserrisikokarte heranzuziehen
- das Vorhaben muss eindeutig in mindestens einem der folgenden Schwerpunktthemen des Strukturwandels verortet sein:
- Diversifizierung und Transformation der Wirtschaft,
- Ansätze für neue Wertschöpfungsketten,
- Ansätze zur Schaffung beziehungsweise zum Erhalt von Arbeitsplätzen,
- Technologien zur Klimaneutralität
Anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte
- hohe wissenschaftliche Qualität der wissenschaftlichen Themenstellung
- Beitrag zur Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen
- Vorhaben müssen anwendungsorientiert sein – Mindest-TRL - Validierung unter relevanten Einsatzbedingungen – und es müssen konkrete Perspektiven für eine Nutzung beziehungsweise einen Transfer in die Wirtschaft vorliegen
- die vorgesehenen Maßnahmen müssen von besonderem forschungspolitischem Interesse für den Freistaat Sachsen sein
- sämtliche Folgekosten nach Ende des Bewilligungszeitraumes sind vom Antragsteller zu tragen
- das Vorhaben muss eine Transferorientierung aufweisen und eindeutig in mindestens einem der folgenden Schwerpunktthemen des Strukturwandels verortet sein:
- Diversifizierung und Transformation der Wirtschaft,
- Ansätze für neue Wertschöpfungsketten,
- Ansätze zur Schaffung beziehungsweise zum Erhalt von Arbeitsplätzen,
- Technologien zur Klimaneutralität
- Hochschulen gemäß § 1 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329), in der jeweils geltenden Fassung, sowie Forschungszentren gemäß § 101 des Sächsischen Hochschulgesetzes,
- durch Bund und/oder Land institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einer Forschungsstätte im Freistaat Sachsen,
- gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts gemäß § 102 des Sächsischen Hochschulgesetzes,
- Berufsakademie Sachsen gemäß § 3 des Sächsischen Berufsakademie-gesetzes vom 9. Juni 2017 (SächsGVBl. S. 306), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
- Hochschulallianzen gemäß § 97 des Sächsischen Hochschulgesetzes, deren Aufgabe Forschung und Transfer ist und die weder einen beihilferelevanten noch einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
- Gemäß Art. 11 Abs. 1 der VO (EU) 2021/1056 und aktueller Mittelverfügbarkeit sind die JTF-Mittel für folgende Regionen in Sachsen einzusetzen:
- Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz (Lausitzer Revier)
- Kreisfreie Stadt Chemnitz
- Verbundvorhaben o. g. Einrichtungen sind möglich
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Vorbehaltlich der entsprechenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und Verpflichtungsermächtigungen können Vorhaben mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2027 bewilligt werden.
Der Projektstart kann zum 01.01.2025 geplant werden.
Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten
In den Landkreisen Bautzen und Landkreis Görlitz werden Vorhaben in Höhe von 15 Millionen Euro für Geräteinvestitionen und Forschungsprojekte (Teil B Nr. 1 lit a) und b) I. EFRE/JTF Forschung InfraProNet 2021-2027) gefördert.
Für die Kreisfreie Stadt Chemnitz werden Vorhaben in Höhe von ca. 12Millionen Euro für Geräteinvestitionen und Forschungsprojekte (Teil B Nr.1 lit a) und b) I. EFRE/JTF Forschung InfraProNet 2021-2027) gefördert.
Forschungsprojekte sollten 1,2 Million Euro pro Vorhaben nicht überschreiten.
Infrastrukturinvestitionen sollten 1,6 Millionen pro Vorhaben nicht überschreiten.
Geräteinvestitionen zur Verbesserung der anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur
- Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
- Ausgaben für Fremdleistungen, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, notwendig und angemessen sind.
Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte
- Personalausgaben für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird.
- Personalausgaben gem. TV-Ä sind zu vermeiden, da sie die Vereinfachte Kostenoption (VKO) nicht vorsieht (siehe „Sonstige Hinweise zu den zuwendungsfähigen Ausgaben“).
- Ausgaben für Ausstattung (Geräte, Ausrüstung, Instrumente),
- Ausgaben für Fremdleistungen,
- SAB/SMWK empfehlen Anteil an Fremdleistungen nicht höher als 20%
- die Richtlinie ist beihilfefrei: die Einbindung von Fremdleistungen an Unternehmen muss sachlich und fachlich begründet sein, um abzubilden, dass es sich nicht um versteckte Beihilfe/ Wirtschaftsförderung handelt und Unternehmen durch die Vergabe von Unteraufträgen keinen Wettbewerbsvorteil erlangen
- Ausschreibungspflicht ist zu beachten
- Ausgaben für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten,
- sonstige Sachausgaben, wie zum Beispiel Verbrauchsmaterial (max. 20% der Personalkosten,
- Gemeinkostenpauschale i. H. v. 25% auf die direkten Ausgaben aller vorgenannten Kategorien mit Ausnahme der Fremdleistungen
Sonstige Hinweise:
Personalausgaben werden als Kosten je Einheit im Projekt ausgereicht. Für Personal, dass nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vergütet wird, erfolgt die Abrechnung auf Basis eines Monatssatzes gemäß Zuordnung in die Entgeltgruppe und -stufe, dem projektbezogenen Stellenanteil und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Etwaige finanzielle Fehlbedarfe, welche sich aus der pauschalen Förderung ergeben, sind von den Professuren spätestens mit Abschluss des Projekts selbst zu tragen.
Personalausgaben gem. TV-Ä sind nur in Anlehnung an den TV-L förderfähig, da sie in der Vereinfachten Kostenoption (VKO) nicht vorgesehen sind. Personalausgaben gem. TV-Ä sind folglich zu vermeiden. Finanzielle Fehlbedarfe, welche sich aus der pauschalen Förderung ergeben, sind von den Professuren spätestens mit Abschluss des Projekts selbst zu tragen.
Zuwendungsfähig sind nur die zusätzlichen förderfähigen Projektausgaben/-Kosten, die nicht bereits durch eine Grundfinanzierung der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung abgedeckt sind.
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.
anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Das EPC (SG 5.2) begleitet die Projekte der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist zwingend in die Antragstellung zu anwendungsnahen Forschungs- und Entwicklungsprojekten einzubinden. Das EPC berät bei der Antragstellung, besitzt Vollmachten für die rechtsverbindliche Unterschrift ggü. der SAB und verfügt über den zentralen Zugang zum Förderportal der SAB zur Einreichung der Projektvorschläge.
Geräteinvestitionen
Das SG 5.1 – Forschungsförderung berät zur Antragstellung bzgl. Geräteinvestitionen/ Forschungsinfrastruktur und reicht über den zentralen Zugang der TU Dresden zum Förderportal der SAB die Anträge ein.
Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem SG 5.1 in Verbindung, da im Rahmen von Geräteinvestitionen i.d.R. auch Abstimmungen mit dem Dezernat 4 (Liegenschaften) vorab erfolgen müssen.
Die Wiedereinreichung von im ersten Aufruf abgelehnten Projektvorschlägen ist möglich.
Anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte:
Einreichung folgender Unterlagen bis spätestens 09.08.2024 per E-Mail an
- SAB-Formular Projektbeschreibung JTF Projekte inkl. Anlagen (Anlagen bitte einzeln als PDF) mit Unterschrift der an der TUD koordinierenden Professur
- Kalkulationsvorlage EPC Projekte (im Format Excel und PDF)
- Angaben zum Projektvorschlag (im Format Excel)
- Drittmittelanzeige
Geräteinvestitionen:
Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem SG 5.1 in Verbindung, da im Rahmen von Geräteinvestitionen i.d.R. auch Abstimmungen mit dem Dezernat 4 (Liegenschaften) vorab erfolgen müssen
Einreichung folgender Unterlagen bis spätestens 09.08.2024 per E-Mail an
- SAB-Formular Projektbeschreibung JTF Invest inkl. Anlagen (Anlagen bitte einzeln als PDF) mit Unterschrift koordinierender Professur
- Kalkulationsvorlage SAB
- Angaben zum Projektvorschlag (im Format Excel)
- Drittmittelanzeige
Weiterer Ablauf:
- Formale Prüfung der eingegangenen Projektvorschläge durch die o. g. Sachgebiete
- Rechtsverbindliche Unterzeichnung der Projektvorschläge durch SG 5.1/5.2 und Upload in Förderportal der SAB bis spätestens 23.08.2024 durch SG 5.2/SG 5.1
- Prüfung der Projektvorschläge durch ein Gremium (Ministerium/SAB)
- Aufforderung zur Einreichung Vollantrag durch die SAB oder Ablehnung
Wichtiger Hinweis:
Projektvorschläge, die nicht rechtsverbindlich unterzeichnet wurden, sind nicht zur Antragstellung berechtigt.
Formale Bewertungskriterien
- Zeitlicher Rahmen, Umsetzung und Verhältnis der eingeplanten Mittel,
- Erreichung des Technologiereifegrades,
- Freiheit von europäischer Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 3 AEUV,
- Beitrag zur Innovationsstrategie RIS3 des Freistaates Sachsen,
- Sinnvolle Verortung in die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG),
- Passende Einordnung in den Territorialen Plan für gerechten Übergang (TJTP),
- Ausgewogenes wissenschaftliches und technisches Risiko
Qualitative Bewertungskriterien
- Darstellung der zu erreichenden Ziele,
- Strategisches Potenzial des Vorhabens für die Einrichtung,
- Wissenschaftlicher Inhalt und Durchführung,
- Transferpotenzial (nur für Projekte),
- Beitrag zum Strukturwandel und zur Diversifizierung der Wirtshaft,
- Forschungspolitisches Interesse (insbesondere Bezug zum Weißbuch Forschung)
Vorhaben mit dem Potenzial zur Erschließung neuer Kooperationen, einer inter- und transdisziplinären Ausrichtung oder einem europäischen Siegel für exzellente Forschung erhalten einen Bonuspunkt.
Richtlinie FRL EFRE/JTF Forschung InfraProNet 2021-2027
Offizieller Förderaufruf JTF vom 28.06.2024
SAB-Formular Projektbeschreibung JTF Projekte
SAB-Formular Projektbeschreibung JTF Invest
SAB Kalkulationsvorlage Invest
Kalkulationsvorlage EPC Projekte
Territorialen Plan für gerechten Übergang
Innovationsstrategie Kurzübersicht
Innovationsstrategie RIS3 des Freistaates Sachsen
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen
Prüfung Hochwasserrisikogebiet auf Basis Geoportal Sachsen (Anleitung)
Vision und Strategische Ziele der TU Dresden
Link Pressemeldung Etappenerfolg Exzellenzstrategie
Link Antrag Exzellenzstrategie „Synergy and beyond“
Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten
Kontakt EPC / SG 5.2 (anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte):

Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden

Stellvertr. Gruppenl. / Projektmanagerin
NameFrau Susan Kasten
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden
Kontakt Forschungsförderung / SG 5.1 (Geräteinvestitionen/ Wissenschaftliche Informationsinfrastruktur):

Forschungsreferentin
NameGerlinde L. Behnke
Großgeräte, PSY, AR, UW
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Sachgebiet 5.1 - Forschungsförderung
Sachgebiet 5.1 - Forschungsförderung
Besuchsadresse:
Weißbachstraße 7, Dachgeschoss, Raum 9
01069 Dresden