Die Technische Universität Dresden vergibt die Studienplätze des ersten Fachsemesters im Studiengang Medizin, Zahnmedizin und im Modellstudiengang Humanmedizin innerhalb der Quote für ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Staatenlose im Umfang von 5 Prozent nach der für das jeweilige Studienjahr in der Sächsischen Zulassungszahlenverordnung festgelegten Zulassungszahl nach einer Rangliste, die nach dem Grad der Qualifikation der Studienbewerberinnen und Studienbewerber ermittelt wird und dem nachfolgenden Ergebnis eines Auswahlverfahrens, das in Form eines Auswahlgesprächs durchgeführt wird.
Ordnung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen innerhalb der Quote für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind finden Sie in unserer Satzung:
Ordnung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen innerhalb der Quote für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind, in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und im Modellstudiengang Humanmedizin vom 07.08.2022.
Die Auswahlgespräche für das Wintersemester 2024/25 finden im Zeitraum 26.08.24 bis 10.09.2024 statt.
Die Rahmenordnung zur Information zur Verarbeitung personnenbezogener Daten bei der Bewerbung finden Sie hier: https://www.verw.tu-dresden.de/Amtbek/PDF-Dateien/2022-01/01_ro13.12.2021.pdf
Die Quote von Nicht-EU- Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Zahlen:
WS 2022/23
Medizin: 11 Studienplätze
Zahnmedizin: 3 Studienplätze
Allgemeine Informationen für Bewerber:
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/internationales/hinweise-fuer-internationale-bewerber-betr-corona
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Allgemeine Bewerberinformationen
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/internationales
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/internationales/informationen-von-a-z
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung
Bewerbung für Medizin oder Zahnmedizin / direkter Hochschulzugang
In Deutschland sind die Studienplätze für Medizin und Zahnmedizin zulassungsbeschränkt. Die Bewerberzahl ist vielfach höher als die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze.
Bitte nutzen Sie für Bewerbungen die Bewerberweiche auf:
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/online-bewerbung
Nicht-EU-Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich über "uni-assist e.V." bis 15. Juli für das Wintersemester (eine Bewerbung zum Sommersemester ist nicht möglich) unter www.uni-assist.de.
Folgende Bewerbergruppen müssen sich nicht über uni assist sondern direkt über das Portal der TU Dresden bewerben:
- Wiederbewerber (Sie haben bereits eine Zulassung zum Studium an der TU Dresden, die nicht älter als 1 Jahr ist).
- Studiengangswechsler (Sie sind bereits an der TU Dresden immatrikuliert und wollen den Studiengang wechseln.)
https://selma.tu-dresden.de
Ausländische Bewerber, die deutschen Bewerbern zulassungsrechtlich gleichgestellt sind, bewerben sich über www.hochschulstart.de
Die gilt für:
- Bildungsinländer – also für alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben.
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
- Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige (im Sinne des Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68) von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind.
Bereits mit Ihren Bewerbungsunterlagen müssen Sie eines der folgenden Sprachzeugnisse einreichen: DSH 2, TestDAF 4/5, DSDII 4xC1, Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe Institutes, telc Deutsch C1 Hochschule oder ein äquivalentes Zertifikat.
Bewerber mit direkter Hochschulzugangsberechtigung ohne ausreichende Deutschkenntnisse müssen sich selbstständig um ein entsprechendes Sprachzertifikat bemühen. Vorbereitungskurse (DSH-Vorbereitungskurs, Propädeutikum an der TU Dresden) können für Bewerber für Medizin und Zahnmedizin nicht angeboten werden.
Bewertungskriterien / direkter Hochschulzugang
Bewerberauswahl
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage einer Reihung der vollständig und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen. Die Bewerberauswahl in der Nicht-EU Quote erfolgt nach der SächsStudPlVergabeVO in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Die Auswahl erfolgt in zwei Stufen: Durch eine Vorauswahl gemäß Bewerbungsunterlagen sowie durch ein persönliches Auswahlgespräch.
Eine Reihung aller Bewerber erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien, zusätzlich zu den lt. SächsStudPlVergabeVO genannten Punkten
HZB-Note
besonders gute sprachliche Qualifikation (über das Mindestmaß hinaus gehender Sprachnachweis)
TestAS
Die besten Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch geladen. Die Teilnahme an dem Gespräch ist Voraussetzung für die Berücksichtigung im Zulassungsverfahren.
Die Auswahlgespräche finden in der Regel Ende August / Anfang September statt.
Bewerbung für Medizin oder Zahnmedizin / Studienkolleg
Die Einschreibung in das Studienkolleg (Kurs M) erfolgt auf Antrag des Bewerbers, wenn kein direkter Hochschulzugang möglich ist ( http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html ). Der Aufnahmetest ist erfolgreich zu absolvieren.
Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de bis 15. Juli für das Wintersemester und bis 15. Januar für das Sommersemester.
Bitte legen Sie ein Sprachzeugnis B1/B2 gemäß Europäischem Referenzrahmen vor.
Für eine Zulassung zum Studienkolleg sollte das Schulzeugnis eine Gesamtnote von maximal 1,5 haben. Die Zulassung zum Studienkolleg stellt keinen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz im gewünschten Studiengang dar. Nach dem Abschluss des Studienkollegs ist eine erneute Bewerbung um einen Studienplatz notwendig.
Das Studienkolleg Sachsen befindet sich in Leipzig.